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§1 Anmeldung und Vertragsabschluss

Den Freizeiten der DLRG Sachsenwald e.V., nachstehend „DLRG“ genannt, kann sich jedes Mitglied der DLRG Sachsenwald e.V. anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnehmerbeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck der DLRG erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnehmervertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der DLRG bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnehmervertrages sind alleine die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die Reisebestätigung. Mündliche Anmeldungen oder Absprachen sind, wenn nicht anders in der Ausschreibung vermerkt, ungültig.

§2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.

§3 Einzelheiten über den Fahrtverlauf etc. werden den Teilnehmern vor Fahrtbeginn mitgeteilt.

§4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden in der Ausschreibung oder der Reisebestätigung geregelt.

§5 Rücktritt des Teilnehmers, Ersatzperson, Kostenerstattung

Der Teilnehmer kann jeder Zeit vor Anmeldeschluss zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.

Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DLRG.

Bei  Rücktritt nach Anmeldeschluss ist, soweit keine Ersatzperson gefunden werden konnte, der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten.

§6 Rücktritt durch die DLRG

Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DLRG berechtigt, die Freizeit bis zu 2 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Teilnehmerbeitrag erhält der Teilnehmer unverzüglich in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung des Fahrtenleiters(teams), so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

§7 Haftung

Die DLRG haftet als Veranstalter von Freizeiten für

  1. die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl eines Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes oder -ortes; soweit Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt geringfügige Änderungen des Fahrtverlaufes, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.

Die DLRG haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.

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