Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Sachsenwald e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Sachsenwald e.V. findest du hier .
§1 Anmeldung und Vertragsabschluss
Den Freizeiten der DLRG Sachsenwald e.V., nachstehend „DLRG“ genannt, kann sich jedes Mitglied der DLRG Sachsenwald e.V. anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnehmerbeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck der DLRG erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnehmervertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der DLRG bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnehmervertrages sind alleine die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die Reisebestätigung. Mündliche Anmeldungen oder Absprachen sind, wenn nicht anders in der Ausschreibung vermerkt, ungültig.
§2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
§3 Einzelheiten über den Fahrtverlauf etc. werden den Teilnehmern vor Fahrtbeginn mitgeteilt.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden in der Ausschreibung oder der Reisebestätigung geregelt.
§5 Rücktritt des Teilnehmers, Ersatzperson, Kostenerstattung
Der Teilnehmer kann jeder Zeit vor Anmeldeschluss zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DLRG.
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss ist, soweit keine Ersatzperson gefunden werden konnte, der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten.
§6 Rücktritt durch die DLRG
Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DLRG berechtigt, die Freizeit bis zu 2 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Teilnehmerbeitrag erhält der Teilnehmer unverzüglich in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung des Fahrtenleiters(teams), so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
§7 Haftung
Die DLRG haftet als Veranstalter von Freizeiten für
Die DLRG haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an dieser Veranstaltung teilnimmt.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.